Krankenversicherung

Als politisch weitestgehend unmotivierter Mensch musste ich im März 2008 unfreiwillig die Konsequenzen eines unscheinbaren Details der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) ausbaden, die am 2. Februar 2007 in Berlin im Deutschen Bundestag verabschiedet und am selben Tag wirksam wurde: Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).

In den vergangenen fünfzehn Jahren war ich stets Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV) und habe aus komfortabler Position an mancher Stelle das von Politikern gerne wegdiskutierte zwei-Klassensystem der deutschen Gesundheitsversorgung erleben dürfen. Nicht im Traum wäre es mir eingefallen, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der gerne als Gegenargument zur PKV ins Feld geführten Beitragssatzsteigerung im Alter hatte ich durch entsprechende Rücklagen entgegen gewirkt. Man denkt ja mit und das schon im Jahr 1993. Anders unsere Politiker. Die denken sich eine Gesundheitsreform aus, die meine vor Jahren eingefädelte Planung schlichtweg vernichtet, indem man das in Deutschland so beliebte Prinzip des Bestandsschutzes zerstört und per Gesetz eine Gruppe attraktiver Beitragszahler gesunden Alters und Typs in die GKV zwingt. In der Vergangenheit war ein Wechsel von der PKV in die GKV fast unmöglich. So mancher hat es vergeblich versucht, wenn mit fortschreitendem Alter die Beiträge zur PKV überproportional steigen. Jetzt ist der Wechsel nicht nur einfach, sondern in dem von mir durchlebten Fall gesetzlich ohne Wahlmöglichkeit vorgeschrieben. Das gilt natürlich nicht für alte und potentiell kranke Mitmenschen, gegen die wurde das Gesetz schon entsprechend abgedichtet. Man will ja einen Reibach mit jungen, dynamische und gesunden Beitragszahlern machen, daher sind Mitmenschen mit 55 Lenzen und mehr vom Übertritt ausgeschlossen. Ein Opfer der zu melkenden Zielgruppe muss im Wesentlichen nur von selbstständiger Tätigkeit in ein Arbeits- oder Angestelltenverhältnis wechseln. Schon wird man in die GKV gezwungen. Sarkastischer Weise nennt sich das dann “freiwillig GKV-versichert”. In meinem Fall erhalte ich dann die reduzierten Leistungen der GKV zum sage und schreibe doppelten Mitgliedsbeitrag. Und mein neuer Arbeitgeber zahlt natürlich auch noch mal den doppelten Arbeitgeberbeitrag dazu. Diese unverschämte Wegelagerei fußt auf folgendem §6 im Sozialgesetzbuch (SGB) zum Thema “Versicherungsfreiheit”:

§ 6 Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze [...] übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat;

Der Knackpunkt hier ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt der drei aufeinander folgenden Kalenderjahre. Als Selbstständiger erhält man kein Jahresarbeitsentgelt und selten ein regelmäßiges. Unregelmäßige Anteile wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikationen, Abfindungen und Provisionen werden übrigens erst gar nicht mitgerechnet. Eine Anstellung bei der eigenen Firma hilft nicht, dem zu entkommen. Bei 50% und mehr Gesellschaftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft oder im Falle einer Personengesellschaft zählen die damit erzielten Einkünfte nicht als Arbeitsentgelt. Beim Wechsel in ein Arbeits- oder Angestelltenverhältnis erfüllt man die Bedingung der drei aufeinander folgenden Kalenderjahre nicht und folglich wird man für mindestens drei Jahre in die gesetzliche Krankenversicherung gezwungen. Sofern das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, nennt sich dieser GKV Zwang sarkastischer Weise “freiwillig GKV-versichert”.

Nun kann jeder nach eigener Situation und Zielen die neu geschaffene Situation für sich ausnutzen und endlich einfach von der PKV in die GKV wechseln, indem er sich mal eben Selbstständig meldet und anschließend in ein Arbeits- oder Angestelltenverhältnis wechselt.

So oder so habe ich bei meinen Recherchen zu diesem Angriff auf meine Lebensplanung eine Website gefunden, bei der man recherchieren kann, wer für diesen und anderen Unsinn verantwortlich zu machen ist. Es wird dort haarklein protokolliert, wer bei der Abstimmung wie gestimmt hat. In meinem Fall kann ich also erfahren, dass die Abgeordnete aus meinem Postleitzahlenbereich 85757 Frau Gerda Hasselfeldt von der CSU Fürstenfeldbruck ist. Sie hat diesem Mist zugestimmt, meine Gesundheit auf Spiel gesetzt und aufgrund ihrer Entscheidung werden sowohl ich wie mein neuer Arbeitgeber beide jeweils jeden Monat um einen Betrag in Höhe von mehr als der Leasingrate meines PKWs abgezockt.

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